Maritime Pilotage

Studieninhalte
Studierende vertiefen ihr Wissen in Schifffahrtskunde, Manövrieren, technischer Navigation, angewandter Schiffstheorie, Revierkunde sowie im Notfallmanagement und erwerben zusätzliche Kompetenzen in den Bereichen Recht, maritimer Umweltschutz, Forschungsmethoden, Selbstverwaltung, soziale Kompetenzen und Arbeitspsychologie. Ziel ist es, Absolvent:innen dazu zu befähigen, unter staatlicher Aufsicht verantwortungsvolle Aufgaben im Seelotswesen wahrzunehmen und durch ihre Tätigkeit zum Schutz der Umwelt sowie zur Sicherheit und Ordnung auf den Wasserstraßen beizutragen. Die integrierten Praxis- und Qualifikationsabschnitte sowie die Masterthesis bereiten auf die anspruchsvollen Tätigkeiten im Lotsdienst vor.
Studienbeginn jeweils zum Wintersemester
Arbeitsort/Berufsfeld
- Im jeweiligen Lotsrevier auf den Brücken der lotspflichtigen Schiffe
Voraussetzungen
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Nautik (Bachelor, Diplom oder gleichwertig) einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten.
- Ein gültiges Befähigungszeugnis als Nautischer Wachoffizier (NWO) gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV), ohne Einschränkungen nach § 9 See-BV, oder ein als gleichwertig anerkanntes Befähigungszeugnis für den nautischen Schiffsdienst eines anderen EU-Mitgliedstaates oder EWR-Vertragsstaates.
- Können die 240 ECTS-Punkte nicht vollständig nachgewiesen werden, können auf Antrag bis zu 30 ECTS-Punkte individuell an der Hochschule Wismar anerkannt werden.
- Eine schriftliche Bestätigung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt über die Zulassung als Seelotsenanwärter:in (GDWS) bei einer in der Praxiszeitordnung §1 (4) genannten Lotsenbrüderschaften erforderlich.
Abschluss
- Master of Maritime Pilotage
- Master (M. Eng.)